An unserer Universität fand die Konferenz „KI und Recht“ (Künstliche Intelligenz und Recht) statt.
Unsere Universität, TDU, war Gastgeber der Konferenz „Künstliche Intelligenz und Recht“ am 8.-10. Oktober 2025. An der Veranstaltung nahmen führende Wissenschaftler aus Deutschland und der Türkei teil und diskutierten die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf das Rechtssystem aus einer vielschichtigen wissenschaftlichen Perspektive. Die Eröffnungsreden hielten unser Gesamtkoordinator Prof. Dr. Ferit Küçükay, die Vizerektorin und Dekanin der Fakultät für Rechtswissenschaft Prof. Dr. Hamide Özden Özkaya-Ferendeci, sowie der Fakultätskoordinator Prof. Dr. Gerhard Seher. Unser Gesamtkoordinator Prof. Dr. Ferit Küçükay betonte in seiner Eröffnungsrede, dass der technologische Fortschritt nicht mehr nur ein Thema der Ingenieurswissenschaften, sondern auch der Rechtswissenschaften und der Ethik sei. Anhand von Beispielen aus Entscheidungsprozessen in autonomen Fahrzeugen wies er auf den Punkt hin, an dem künstliche Intelligenz mit dem Gewissen und den Werten des Menschen zusammentrifft. Er erklärte, dass Fragen in diesem Bereich nur mit einem interdisziplinären Ansatz beantwortet werden könnten.
Am ersten Tag wurden die konzeptionellen und rechtlichen Grundlagen der künstlichen Intelligenz diskutiert. Prof. Dr. Ali Gökhan Yavuz skizzierte mit seinem Vortrag „Was ist Künstliche Intelligenz?“ den konzeptionellen Rahmen. Anschließend brachten Prof. Dr. Bertram Lomfeld mit seinem Vortrag „Künstliche Personen: Brauchen wir ‚Rechte der KI‘?“ und Prof. Dr. Gerhard Seher mit seinem Vortrag „Kann Künstliche Intelligenz eine ‚Person‘ sein?“ einen neuen Blickwinkel auf den rechtlichen Status und die Persönlichkeitsdebatten im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. In der Sitzung zum öffentlichen Recht führten Prof. Dr. Torben Ellerbrok mit seinem Vortrag „Die Verwendung Künstlicher Intelligenz beim Erlass von Verwaltungsakten – ein Fehler und seine Folgen” und Assoc. Prof. Dr. Berke Özenç mit seinem Vortrag „Die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf die Meinungsfreiheit und demokratische Prozesse” wichtige juristische Debatten an.
Am zweiten Tag ging es unter dem Titel „Künstliche Intelligenz und Privatrecht“ um Verträge, Willenserklärungen und geistiges Eigentum. Prof. Dr. Olaf Muthorst ging in seinem Vortrag „Der Einsatz generativer KI beim Vertragsschluss“ auf die Rolle künstlicher Intelligenz im Vertragsrecht ein. Prof. Dr. Mesut Serdar Çekin bewertete mit seinem Vortrag mit dem Titel „Auswirkungen der KI auf die Rechtsgeschäftslehre – müssen wir den Begriff der ‚Willenserklärung‘ überdenken?“ die klassischen Rechtstheorien neu. Prof. Dr. Koray Demir hielt einen Vortrag zum Thema „Immaterialgüterrechtlicher Schutz für Schöpfungen der Künstlichen Intelligenz?“ eine richtungsweisende Rede zu den neuen Diskussionen im Bereich des Immaterialgüterrechts. Der Tag endete mit dem Vortrag von Dr. Hannes Henke zum Thema „Außervertragliche Haftung beim Einsatz von KI“.
Der letzte Tag der Konferenz war dem Strafrecht gewidmet. Prof. Dr. Ali Kemal Yıldız mit seinem Vortrag „Die Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der KI“ und Assoc. Prof. Dr. İsmail Çınar mit seiner Präsentation „Einige bemerkenswerte Beispiele aus der Praxis zur Strafbarkeit der KI“ überführten die theoretischen Aspekte in die Anwendung.
Die während der Konferenz geführten Diskussionen eröffneten neue Perspektiven für die juristische Bewertung der Künstlichen Intelligenz. Die Veranstaltung hob die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Recht und Technologie hervor und zeigte, dass Künstliche Intelligenz nicht nur technische, sondern auch rechtliche und ethische Fragen von großer Bedeutung aufwirft. Es zeichnet sich ab, dass dieses Thema in der kommenden Zeit im Mittelpunkt wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Diskussionen stehen wird.
