Gemäß dem Gesetz Nr. 4982 über das Auskunftsrecht, das am 27. April 2004 im Amtsblatt Nr. 25445 veröffentlicht und in Kraft gesetzt wurde, ist gemäß Artikel 8 der „Verordnung über die Anwendung des Gesetzes zum Recht auf Zugang zu Informationen“ die Einrichtung einer Informationszugangsabteilung in öffentlichen Institutionen und Organisationen erforderlich.
An der Universität wurde die Koordinierungsstelle für Kommunikation beauftragt, Anträge auf Zugang zu Informationen und Auskünften zu bewerten, um den effektiven Zugang zu diesem Recht zu gewährleisten. Sie können Ihre Anträge für das Auskunftsrecht einreichen, indem Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen und an die E-Mail-Adresse bilgiedinme@tau.edu.tr senden.
Antragsformular für natürliche Personen:
Gerçek Kişiler İçin Başvuru Formu (Tr.)
Antragsformular für juristische Personen:
Tüzel Kişiler İçin Başvuru Formu (Tr.)
Klicken Sie hier für das Gesetz zum Recht auf Auskunft und Informationen.
Klicken Sie hier für die Verordnung über die Anwendung des Gesetzes zum Recht auf Auskunft.
Klicken Sie hier für die Grundsätze zur Bewertung von Anträgen auf Zugang Informationen an der Türkisch-Deutschen Universität.