Gemäß dem Gesetz Nr. 4982 über den Zugang zu Informationen, das am 27. April 2004 im Amtsblatt Nr. 25445 veröffentlicht und in Kraft gesetzt wurde, ist gemäß Artikel 8 der „Verordnung über die Anwendung des Gesetzes zum Recht auf Zugang zu Informationen“ die Einrichtung einer Informationszugangsabteilung in öffentlichen Institutionen und Organisationen erforderlich.
An der Universität wurde die Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beauftragt, Anträge auf Zugang zu Informationen zu bewerten, um den effektiven Zugang zu diesem Recht zu gewährleisten. Sie können Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen einreichen, indem Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen und an die E-Mail-Adresse bilgiedinme@tau.edu.tr senden.
Antragsformular für natürliche Personen:
Gerçek Kişiler İçin Başvuru Formu (Tr.)
Antragsformular für juristische Personen:
Tüzel Kişiler İçin Başvuru Formu (Tr.)
Klicken Sie hier für das Gesetz zum Recht auf Zugang zu Informationen.
Klicken Sie hier für die Verordnung über die Anwendung des Gesetzes zum Recht auf Zugang zu Informationen.
Klicken Sie hier für die Grundsätze zur Bewertung von Anträgen auf Zugang zu Informationen an der Türkisch-Deutschen Universität.